Verhaltensvereinbarung am Piaristengymnasium
Das BG 8 besteht aus Schüler:innen, Lehrer:innen, Erziehungsberechtigten, Direktor und dem Schulpersonal. In dieser Gemeinschaft sind uns Höflichkeit, Pünktlichkeit, ein wertschätzender Umgang miteinander und gegenseitiges Verständnis wichtig.
Für ein reibungsloses Zusammenleben und eine Atmosphäre, in der sich jeder wohl fühlen und konzentriert arbeiten kann, müssen von allen Beteiligten einige Regeln eingehalten werden.
Wir, die Vertreter der Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern, treffen daher folgende Vereinbarungen:
1. ANWESENHEIT IM SCHULHAUS
Schüler:innen und Lehrer:innen sollen rechtzeitig zum Beginn ihres Unterrichts im Schulgebäude eintreffen. Während der Unterrichtszeit und während der Pausen ist es Schüler:innen nicht gestattet, das Schulhaus ohne vorherige Abmeldung bzw Bewilligung zu verlassen. Nach Beendigung des Unterrichts haben Schüler:innen das Schulgebäude ohne unnötigen Verzug zu verlassen.
Das gesamte Schulgebäude (einschließlich Klassenräumen) wird an Schultagen für alle Schüler:innen ab 7:45 geöffnet. Vorher eintreffende Schüler:innen haben die Möglichkeit, im Durchgang vor der Glastüre oder auf dem Sportplatz zu warten.
Zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht ist keine Beaufsichtigung der Schüler:innen vorgesehen. Für schulpflichtige Schüler:innen besteht die Möglichkeit der Anmeldung zur Mittags- und/oder Nachmittagsbetreuung. Schüler:innen der Oberstufe und alle, die nicht die Betreuung besuchen, sind verpflichtet das Schulhaus zu verlassen.
2. FERNBLEIBEN UND ABMELDEN VOM UNTERRICHT
Das Fernbleiben vom Unterricht ist nur bei gerechtfertigter Verhinderung zulässig.
Alle, Schüler:innen wie Lehrer:innen, müssen pünktlich an ihrem Arbeitsplatz erscheinen und die für den Unterricht notwendigen Arbeitsmaterialien bereithalten. Ist fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft in der Klasse, haben dies die Klassenordner:innen umgehend im Konferenzzimmer zu melden.
Eine vorzeitige Entlassung aus privaten Gründen kann nur aufgrund einer vorherigen schriftlichen Entschuldigung durch den:die Berechtigte:n erfolgen. Diese Entschuldigung ist der Lehrkraft der vorhergehenden oder der nachfolgenden Stunde vor Verlassen des Schulgebäudes vorzulegen. Im Krankheitsfall müssen schulpflichtige Schüler:innen (bis einschliesslich 5.Klasse) von einer Vertrauensperson persönlich abgeholt werden. Für Schüler:innen der Oberstufe ist ein Passierschein erforderlich.
Bei mehrtägigem Fernbleiben ist der Klassenvorstand spätestens am dritten Tag zu informieren.
Für versäumte Unterrichtsstunden ist innerhalb einer Woche eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.
Schulpflichtige Schüler:innen, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind, haben entweder die Religionsaufsicht oder einen Ersatzunterricht zu besuchen.
3. VERHALTEN IM SCHULBEREICH
Handyverbot für die gesamte Unterstufe
Oberstufe:
• Die Handys der Oberstufe müssen im Unterricht ausgeschaltet und außerhalb des Arbeitsbereichs aufbewahrt sein und dürfen im Unterricht nur nach Aufforderung der Lehrkraft zum Einsatz kommen.
• In der Pause dürfen die Oberstufenschüler:innen ihr Handy benützen.
Maßnahmen bei Nichteinhaltung dieser Regeln:
Handy wird von der Lehrkraft abgenommen, in die Direktion gebracht und darf am Ende des Unterrichttages vom Schüler bzw der Schülerin in der Direktion abgeholt werden.
Nach dreimaligem Abholen in der Direktion erfolgt eine Klassenbucheintragung und eine Information an die Erziehungsberechtigten.
Wird erneut gegen dieses Reglement verstoßen, erhalten die Erziehungsberechtigten eine Frühwarnung betreffend Verhaltensnote gemeinsam mit dem Handy in der Direktion.
Im gesamten Schulbereich und vor dem Schulgebäude ist auf ein dem Ruf der Schule angemessenes Benehmen und auf Sauberkeit zu achten. Insbesondere ist jede Belästigung; Gefährdung oder sonstige Beeinträchtigung Dritter zu unterlassen.
Anfallender Müll muss in Papierabfälle, Restmüll und Verpackungsmüll getrennt werden.
Am Ende des Unterrichtstages haben die Schüler:innen vor Verlassen des zuletzt benutzten Klassenraumes (bzw Sonderraumes) die Sessel auf die Tische zu stellen, die Fenster zu schließen und das Licht abzudrehen. Die Klassenordner:innen haben gegebenenfalls die Tafel zu löschen. Jeder Klassenraum bzw Sonderraum ist von der anwesenden Lehrkraft zu versperren, wenn in der folgenden Stunde in diesem Raum kein Unterricht stattfindet.
Die Benutzung von Scootern, Inlineskates, Skateboards und anderen Sportgeräten ist im Schulbereich verboten. Fahrräder und Scooter müssen an den dafür vorgesehenen Ständern im Hof abgestellt werden. Das gilt auch für jene von Erziehungsberechtigten und Besucher:innen.
Das Mitführen von Waffen, giftigen oder gefährlichen Substanzen und Rauschmitteln ist ausnahmslos verboten.
Plakate oder Zettel dürfen nicht direkt an den Wänden sowie nur mit Erlaubnis der Direktion an den dafür vorgesehenen Pinwänden angebracht werden.
Bei Feueralarm müssen die dafür vorgesehenen und erprobten Maßnahmen eingehalten und die Anweisungen der Lehrer:innen bzw des Brandschutzbeauftragten befolgt werden.
Hunde sind im Schulbereich nur gestattet, wenn sie einen Beißkorb tragen und angeleint sind.
4. NUTZUNG DER SCHULEINRICHTUNGEN:
Schuleinrichtungen können innerhalb der vorgesehenen Rahmenbedingungen von allen Schüler:innen genutzt werden. Die Nutzung soll schonend erfolgen.
Den Schüler:innen stehen die Computer in ihren jeweiligen Klassen und der PC vor der Bibliothek zur Verfügung. Im Ausnahmefall ist auch eine selbständige Benutzung des Informatiksaals nach Unterschrift einer Lehrperson und des jeweiligen Schülers oder der Schülerin gestattet.
Ohne ausdrückliche Bewilligung dürfen im Schulbereich nur von der Schule zur Verfügung gestellte elektrische Geräten benützt werden. Das bedeutet unter anderem, dass private Mobiltelefone nicht in der Schule aufgeladen werden dürfen.
5. PAUSENORDNUNG:
Pausen dienen der Erholung sowie der Vorbereitung der nachfolgenden Unterrichtsstunde.
Die Fenster sind in den Pause aus Sicherheitsgründen geschlossen zu halten. Ein Sitzen auf den Fensterbrettern ist weder in den Klassen noch am Gang erlaubt. Die Klassentüre ist während der Pause offen zu halten.
Der Pausenhof darf nur nach Freigabe (wetterabhängig) in den 15 Minuten Pausen benutzt werden. Die Schüler:innen sollen möglichst oft Gelegenheit zur Nutzung des Pausenhofes haben. Die Freigabe soll daher nur in Einzelfällen unterbleiben.
Laufen und Spielen mit harten Bällen ist in den Gängen und Klassenräumen untersagt.
Rauchen ist im gesamten Schulbereich ausnahmslos untersagt.
6. KONSEQUENZEN BEI REGELVERSTÖSSEN:
Vergehen gegen die Schulordnung sind gemäß den gesetzlich vorgesehenen disziplinären Maßnahmen zu ahnden. Auch der Ausschluß von einzelnen Schulveranstaltungen oder der Nachmittagsbetreuung ist möglich.
Die Direktion wird dafür Sorge tragen, dass disziplinäre Maßnahmen
- einheitlich angewendet werden,
- der Schwere des Verstoßes, dem Verschulden und dem Alter der betroffenen Schüler:innen angepasst sind und
- angedroht und damit vorhersehbar sind.
Jede:r haftet für von ihm:ihr mutwillig beschädigtes oder verschmutztes Schuleigentum. Wer Lernbehelfe und Arbeitsmittel aus dem Eigentum der Schule (z.B. entliehene Bücher) verliert oder beschädigt, hat diese daher zu ersetzen.
Bei grober Missachtung der Sauberkeit und mutwilliger Verschmutzung des Klassenraumes durch mehrere, einzeln nicht identifizierte Schüler:innen kann die betreffende Klasse von der Direktion verpflichtet werden, die Pausen bis auf Widerruf der Maßnahme am Gang zu verbringen.
Unbefugt mitgeführte und der Hausordnung widersprechende Gegenstände können von der Direktion für die Dauer des Unterrichts bzw bis zur Abholung durch eine:n Erziehungsberechtigte:n in Verwahrung genommen werden.
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
Die Rechte und Pflichten der Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern richten sich nach dem aktuellen Schulunterrichtsgesetz (SCHUG). Diese Vereinbarungen gelten für alle Schulpartner und dienen dazu eine angenehme und produktive Lernatmosphäre zu schaffen, in der sich jeder wohl fühlen soll.
Die Vereinbarungen für den Schulalltag wurden von Schüler:innen-, Lehrer:innen- und Elternvertreter:innen im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) beschlossen.
Wien, am 27. Mai 2019
--------------------------------------------------------------------------------
Sprachliche Überarbeitung am 26.4.2023