Das Piaristengymnasium wird ab 31. März 2025 bis Schulschluss zwar nicht zur “handy-freien“,aber zur gesünderen “handy-vernünftigen“ Schule.
Nach der Abstimmung in der SGA-Sitzung vom 11. März wird folgende Regelung (rot unterlegt) zur Verhaltensvereinbarung ergänzt:
– Im Interesse eines konzentrierten Lernumfelds gilt im gesamten Schulhaus, sowohl für die Unter- als auch die Oberstufe, ein vernünftiger Umgang mit elektronischen Medien. Deshalb müssen Unterstufenschüler*innen während ihres gesamten Schultages Handys / Tablets / Laptops sicher im Spind verwahren und nur auf Anweisung der Lehrkräfte zu Unterrichtszwecken herausholen. Oberstufenschüler*innen müssen ihre Handys ohne zusätzliche Aufforderung seitens der Lehrperson vor Stundenbeginn auf Flugmodus stellen und auf den Lehrertisch bzw. eine diesbezüglich vereinbarte Sammelstelle im Klassenraum legen. Bei wiederholtem Zuwiderhandeln wird das Mobiltelefon abgenommen und in die Direktion gebracht, wo es nach Unterrichtsende abgeholt werden kann.
– Diese Regelung gilt auch für die Verwendung außerhalb von Unterrichtseinheiten (Pausen).
Ergänzung zu den Regelungen bezüglich des Gebrauchs digitaler Endgeräte, gültig ab 31.3.2025 (bis Ende des Schuljahres)
Der Gebrauch von Handys wie auch anderen digitalen Endgeräten außerhalb des Einsatzes für Lernzwecke hat in vielen Oberstufenklassen zurzeit ein bedenkliches Ausmaß angenommen. Dies betrifft Onlinespiele, eine gewisse soziale Vereinsamung während der Pausen als auch eine negative Vorbildwirkung auf Unterstufenschüler*innen. Aus diesem Grund tritt nach SGA-Beschluss vom 11. März 2025 ab 31.3.2025 eine Probephase bis Ende des Schuljahres in Kraft, die vorsieht, dass die ursprünglich erstellte Regelung bezüglich der Unterstufe auch auf ALLE Oberstufenschüler*innen ausgeweitet wird. Besonderes Augenmerk wird im Zusammenhang mit der Probephase daraufgelegt, dass Handys tatsächlich im Spind oder der Schultasche verwahrt und nicht am Körper getragen werden dürfen. Ebenso wird genau darauf geachtet, dass Tablets und Laptops in den Pausen nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Die Erlaubnis zur Verwendung eines elektronischen Endgeräts obliegt im Unterricht der Lehrperson, soweit sie dem Unterrichtsgeschehen dienlich ist.
Die Ergebnisse dieser Probephase werden im SGA-Treffen im Juni evaluiert.